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Markenan­meldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), inter­na­tional bei der WIPO oder EUIPO

Anmeldevorgang (Markenanmeldung über Anwalt)

Wir übernehmen gerne als Ihr Markenanwalt die Markenanmeldung für Sie. Dabei betreuen wir Sie von der fachanwaltlichen Beratung zu Ihrer Marke bis zur Markenurkunde vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), der WIPO oder dem EUIPO.

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Die Markenanmeldung Ihrer Marke umfasst bei uns folgende Tätigkeiten, die wir für Sie als Ihr Anwalt im Markenrecht übernehmen:

Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche bei DPMA, WIPO und EUIPO

Um durch die Markenanmeldung Verletzungen von Rechten Dritter zu vermeiden, recherchieren wir im Vorfeld für Sie, ob eine identische oder ähnliche Marke bereits im Markenregister eingetragen ist. So vermeiden wir für Sie die Gefahr einer Abmahnung oder Klage vor den Zivilgerichten oder einen Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die World Intellectual Property Organization (WIPO) oder das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EUIPO) überprüfen nicht, ob ihre Marke schon in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Wir prüfen dies für Sie als Ihr spezialisierter Rechtsanwalt im Markenrecht und führen für Sie ein Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durch.

Für die Recherchen benutzen wir ein Profitool, das einen direkten Abgleich mit den Registern ermöglicht. Dieses Profitool wird laufend von Spezialisten für Linguistik und Codierung optimiert. Es verwendet anerkannte Algorithmen wie POCA, Levenshtein u.v.m. und liefert so absolut zuverlässige Ergebnisse.

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Marke

Wir erstellen für Ihre Marke ein individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit den korrekten Waren- und Dienstleistungen innerhalb der Klassen nach der Nizza-Klassifikation. So bekommen Sie umfassenden Schutz für Ihre Marke, nämlich für die tatsächlichen Klassen und Branchenbereiche, individuell auf Sie angepasst, wie Sie diese wirklich benötigen. Etwaige Kollisionen mit ähnlichen Marken werden zu ihrem Schutz im Vorfeld durch uns dabei bereits umfangreich geprüft. Durch geschickte Anpassungen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis können wir so eine Kollision mit anderen Marken verhindern.

Kommunikation mit dem DPMA, ggfls. der WIPO oder EUIPO

Wir füllen die Formulare des DPMA, der WIPO oder des EUIPO für Sie aus und übernehmen dann sämtliche Kommunikation für Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Markenamt bis zur Markenurkunde. Die Markenurkunde bescheinigt die rechtskräftige Eintragung Ihrer Marke.

Beauftragen Sie uns

Wenn Sie uns mit Ihrer Markenanmeldung beauftragen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie können auch für eines unserer Pauschalpakete direkt online eine Anfrage an uns stellen. Wir machen Ihnen gerne ein verbindliches schriftliches Angebot für die Kosten Ihrer Markenanmeldung. Sie können uns direkt online Ihre Wortbildmarken übermitteln.

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Wie lange dauert es, bis meine Marke eingetragen ist?

Mit der Markenanmeldung durch uns beim DPMA ist Ihre Marke schon im Markenregister vorgemerkt und nach wenigen Wochen online einsehbar. Mit der Markenanmeldung haben Sie bereits mit Ihrer Marke Priorität. Das heißt, dass Sie mit Ihrer Marke gegenüber anderen, neueren Marken dann direkt Vorrecht haben. Sie haben dann einen Markenschutz ab dem Tag Ihrer Markenanmeldung.

Bis zur Erteilung der offiziellen Urkunde dauert es allerdings etwas, denn die Bearbeitungsdauer Ihrer Markenanmeldung beim DPMA bis zur Markenurkunde hängt von den Bearbeitungszeiten beim DPMA ab. In besonders eiligen Fällen kann eine beschleunigten Verfahren für die Markenanmeldung beantragt werden, was beim Markenamt eine Beschleunigungsgebühr kostet. Bis zur Ihrer Urkunde wird es allerdings mindestens 2 Monate dauern. Nach der Veröffentlichung Ihrer Marke im Amtsblatt folgt die 3 monatige Widerspruchsfrist.

Die Markenanmeldung bei der EUIPO dauert ähnlich lange wie beim dpma. Die Widerspruchsfrist ist ebenso 3 Monate.

Die Markenanmeldung über die WIPO geht ebenso zügig, verlängert um die Vorabprüfung durch das DPMA, wenn sie das DPMA als Office of Origin für Ihre Basismarke wählen. Hier laufen jedoch zum Teil erhebliche Widerspruchsfristen bei den einzelnen Ländern (z. B. 18 Monate) und die Kommunikation mit den lokalen Markenämtern bzw. offices of destination kann langwierig sein.

Wie lange existiert die Marke?

Ihre Marke kann beliebig lange im Markenregister existieren und eingetragen bleiben. Voraussetzung dafür ist beim DPMA z. B. die Zahlung einer Verlängerungsgebühr durch Sie an das DPMA nach jeweils 10 Jahren. Wird diese Gebühr nicht bezahlt, wird die Marke gelöscht. Hier ist es wichtig, dass Sie den Termin für eine Zahlung binnen 3 Monaten vor Ende der Schutzdauer notieren. Sie bekommen vom DPMA keine Aufforderung.

Markenanmeldung - national oder international?

Die Marke kann ganz nach Ihren individuellem Bedürfnis national, innerhalb der EU oder weltweit geschützt werden. Die nationale Markenanmeldung ist die Anmeldung für Deutschland beim DPMA. Sie können Ihre Marke auch europaweit beim EUIPO anmelden oder als internationale Markenanmeldung bei der WIPO.

Erfahren Sie, welche Art der Markenanmeldung für Sie sinnvoll ist:

Deutsche Marke

Positiv

  • Schneller Schutz durch kurze Eintragungsdauer
  • Kostengünstig
  • Markenschutz immer auf andere Länder erweiterbar

Negativ

  • Schutz nur innerhalb Deutschlands

Gemeinschaftsmarke (EU-Marke)

Positiv

  • Schutz in allen EU-Staaten
  • Bei Erweiterung der EU gilt der Markenschutz auch im neu beigetretenen Staat
  • Kostengünstiger als die einzelne Eintragung der Marke in den gewünschten EU-Staaten

Negativ

  • Höhere Angreifbarkeit durch mehr Konkurrenz
  • Besteht in nur einem EU-Staat ein Eintragungshindernis, kann die Marke nicht eingetragen werden
  • Lange Eintragungsdauer

Internationale Marke

Positiv

  • Internationaler Markenschutz durch nur eine Anmeldung
  • Schnellerer Schutz durch kürzere Eintragungsdauer als bei der EU-Marke
  • Leichte Administration der Marke

Negativ

  • Kosten richten sich nach der Anzahl der Länder, in welchen die Marke geschützt werden soll
  • Komplexe Anmeldung

Mitgliedsländer

Ihre Marke können Sie nur in bestimmten Mitgliedsländern durch internationale Markenanmeldung schützen. Für nicht gelistete Länder ist eine separate Anmeldung in dem jeweiligen Land notwendig.

Mitgliedsländer EU (Europamarke EUIPO)

Mitgliedsländer WIPO (internationale Marken)

 

Vertretung im Falle des Widerspruchs beim DPMA, der WIPO oder EUIPO

Sollte ein Widerspruch eines Dritten gegen Ihre Marke erfolgen, vertreten wir Sie als Ihr Anwalt gerne im Widerspruchsverfahren und übernehmen die markenrechtliche Argumentation vor dem DPMA und beraten Sie ausführlich im Rahmen einer transparenten Kostenvereinbarung zwischen uns. Sollte es sich um einen Widerspruch bzw. local refusal aus einen von Ihnen gewählten Land handeln, kooperieren wir mit Kollegen vor Ort. Gerne können Sie uns für die Vertretung im Widerspruchsverfahren beim DPMA beauftragen, natürlich auch dann, wenn wir die Anmeldung Ihrer Marke nicht für Sie vorgenommen haben.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass unsere Mandanten selten einen Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldungen bekommen, die wir als Anwalt im Markenrecht angemeldet haben. Die Risiken Ihrer Markenanmeldung und die Gefahr eines Widerspruchs können durch uns vorher nämlich eingeschätzt und mit Ihnen besprochen werden. Wir machen Ihnen falls nötig Ausweichvorschläge, um nicht mit anderen Marken zu kollidieren.

Unsere sorgfältige Detailarbeit als Anwalt im Vorfeld für Ihre Markenanmeldung wird sich für Sie rechnen. Unsere gewissenhafte Identitäts- u. Ähnlichkeitsrecherche zu Ihrer Marke und das Erarbeiten eines individuellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses vor der Markenanmeldung Ihrer Marke schützt Sie vor Überraschungen. Unsere Maßnahmen bewahren Sie vor unerwartetem Widerspruch gegen Ihre Marke. Sie wissen, was beim Markenanmeldeverfahren auf Sie zukommen kann, wenn wir für Sie tätig sind.