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Wider­rufs­be­lehrung ab dem 13-06-2014

Am 13.06.2014 sind ohne Übergangsphase zahlreiche Neuregelungen der Verbraucherrechte in Kraft getreten, die für Sie wesentliche Änderungen, insbesondere in Bezug auf das Widerrufsrecht, das Rückgaberecht, die Informationspflichten, Wertersatz etc. im E-Commerce beinhalten. Die Umsetzung der Neuregelung ist für Sie zwingend, da Ihre bisherige Widerrufsbelehrung über Nacht fehlerhaft wird, was kostspielige Abmahnungen von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden zur Folge haben kann.

Wir informieren Sie in gebotener Kürze über die für Sie im Allgemeinen wichtigsten Änderungen und liefern Ihnen als Empfehlung ein Muster für die neue Widerrufsbelehrung und das künftig anzubietende Widerrufsformular, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Variante der Widerrufsbelehrung Sie verwenden sollten, beraten wir Sie gerne persönlich und bieten Ihnen eine individuelle, auf Ihren Shop passende Lösung an.

Die neue Widerrufsbelehrung

Problematisch bei der neuen gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung ist, dass in der Shop-Realität für eine einheitliche Widerrufsbelehrung mehrere der in den Gestaltungshinweisen angebotenen Textbausteine erforderlich sind, aber nur eine der Varianten erlaubt ist. Die Folge ist z.B. für den Fristbeginn, dass Sie dem Verbraucher, je nachdem, ob er eine einheitliche Bestellung mehrerer Waren in einer Lieferung, in Teillieferungen oder eine Ware in mehreren Teilsendungen erhält, eine andere Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen müssten.

Problem Teillieferung

Besonders an dieser Stelle droht zur Freude der Abmahn-Lobby neue Rechtsunsicherheit. Können Sie Teillieferungen nicht vermeiden und verwenden Sie daher für sämtliche Bestellungen den Textbaustein 1 c) der Musterbelehrung, verlieren Sie bei Lieferung einer einzigen Sendung die gesetzliche Privilegierung, weil Sie in diesem Fall streng genommen der Textbaustein 1 b) verwenden müssten. Wie hoch das Risiko einer Abmahnung hierbei ist, lässt sich noch nicht absehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung sich künftig hierzu äußert.

Problem Paketversand und Speditionsware

Gleiches gilt für die Rücksendungskosten bei einheitlichen Bestellungen, die sowohl paket-versandfähige, als auch Speditionsware enthalten. Eine Widerrufsbelehrung, die beide Fälle umfasst ist nicht möglich, das Gesetz lässt die Formulierungen nur alternativ zu. Da die technische Unterbindung einer einheitlichen Bestellung beider Warentypen sich in den meisten Fällen aufgrund des Aufwands nicht anbieten dürfte, ist eine grundsätzliche freiwillige Übernahme der Rücksendekosten durch Sie zu erwägen.

Widerruf auch telefonisch möglich

Die Textform ist für die Widerrufserklärung nicht mehr vorgeschrieben, der Verbraucher kann also auch per Telefon widerrufen, allerdings muss „der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen“. Das Wort „Widerruf“ muss hierbei nicht fallen, aber für den Unternehmer muss klar werden, dass keine anderen z.B. Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Eine Begründung ist nach wie vor entbehrlich. Wichtig ist, dass Sie den Widerruf dokumentieren. Das Mitschneiden von Telefongesprächen ist allerdings keine Lösung!

Muster-Widerrufsbelehrung

Leider sind die neuen Regelungen eine erneute Verkomplizierung. Es ist zu befürchten, dass der offizielle Gesetztestext Fehler enthält. Bisher galt eine fehlerfrei übernommene Musterwiderrufsbelehrung als nicht abmahnbar. Wir können Ihnen nicht versprechen, dass dies so in Zukunft bleiben wird. Wir haben nach besten Wissen und Gewissen Ihnen hier ein Hilfsmittel entworfen, wir versprechen allerdings keine Abmahnsicherheit, denn diese gibt es im Internet nicht. Die Abmahner denken sich stets etwas neues aus. Das folgende Muster deckt den Fall ab, dass Sie stets bei einer einheitlichen Warenbestellung nur eine Lieferung versenden, die keine Speditionsware enthält, in einen Karton passt, Sie nicht angeboten haben Ware abzuholen, Sie nicht die Kosten der Rücksendung übernommen haben und Sie das Ausfüllen des Widerrufsformulars online ermöglichen. Die „...“ im vorletzten Absatz sind wohl ein redaktionelles Versehen im Gesetz selbst. Sie sollten daher unverändert übernommen werden:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ______________ [Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite ______________ [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an ... uns oder an ___________ [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das neue Widerrufsformular

Das neue Muster-Widerrufsformular muss dem Verbraucher teilweise ausgefüllt zur Verfügung gestellt werden, und zwar zum gleichen Zeitpunkt wie die Widerrufsbelehrung. Es bietet sich an, dies unterhalb der Widerrufsbelehrung einzubinden. Wenn Sie es dem Verbraucher ermöglichen, das Formular online auszufüllen und abzusenden, müssen Sie den Erhalt des Widerrufs unverzüglich bestätigen, z.B. per automatisierter Mail. Der Verbraucher muss das Formular jedoch nicht verwenden. Auch kann er es ausdrucken und per Mail, Fax oder Post schicken. Eigene Entwürfe, die sich vom Muster unterscheiden, sind nicht zu empfehlen. Haben Sie bereits ein eigenes Online-Widerrufsverfahren, müssen Sie dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular trotzdem zusätzlich zur Verfügung stellen.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An ________________ *[hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
  • Bestellt am ()/erhalten am ()
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Vorausgesetzt, die Widerrufsbelehrung nach Art 246 a § 1 2 1 Nr. 1 ist erfolgt, beginnt die Frist:

  • beim Download digitaler Inhalte und bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss

  • bei einheitlicher Warenlieferung wenn der Verbraucher die Ware erhält

  • bei Teillieferungen bei einheitlicher Bestellung beginnt die Widerrufsfrist erst mit Eingang der letzten Teillieferung beim Kunden. Erhält der Kunde die letzte Teillieferung erst nach 6 Wochen, kann er die zuvor erhaltenen Waren solange nutzen und erst nach 8 Wochen zurückgeben. Für Shopbetreiber ist diese Regelung ungünstig, weil sich die Folge wohl nur vermeiden lässt, wenn der Verbraucher von Vornherein die Waren in vollständig getrennten Bestellvorgängen ordert, was in Anbetracht der daraus entstehenden Umstände und der Verwirrung des Kunden auch nicht unbedingt zu raten ist.

  • bei regelmäßiger Lieferung über einen festen Zeitraum wenn der Verbraucher die erste Ware erhält.

Wann erlischt das Widerrufsrecht?

Das ewige Widerrufsrecht bei falscher Belehrung ist abgeschafft!

Das Widerrufsrecht erlischt nun auch bei falscher oder nicht erfolgter Widerrufsbelehrung spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher. Auch wenn der Verbraucher zu spät über sein Widerrufsrecht belehrt wird, beginnt eine 14tägige Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt der nachträglichen Belehrung. Die Verlängerung auf 1 Monat ist damit abgeschafft.

Wann erlischt das Widerrufsrecht bei Downloads?

Grundsätzlich muss den Kunden bei Downloads von Programmen, Ebooks, Apps, Musik ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Das Widerrufsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Anbieter vor Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat (also den Downloadvorgang ermöglicht oder den License-Key bereitgestellt), wenn

  • der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat

und

  • der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust seines Widerrufsrecht bestätigt hat.

Wann erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen?

Werden Dienstleistungen angeboten, erlischt das Widerrufsrecht nun bereits dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der 14-Tages-Frist vollständig erbracht hat, jedoch nur, wenn der Verbraucher vorab auf den Verlust des Widerrufsrechts hingewiesen worden ist und dies ausdrücklich bestätigt hat.

Wichtiger Hinweis

In beiden letztgenannten Fällen sollten Sie die Zustimmung und Kenntnis des Verbrauchers im Bestellvorgang vor Beginn des Downloads oder vor Erbringung der Dienstleistung mithilfe einer Opt-In- Erklärung einholen. Der Ausdrücklichkeit der Verbrauchererklärung kann nicht durch Einbau einer Opt-Out- Checkbox oder mittels AGB Rechnung getragen werden.

Erweiterung der Informationspflichten (Art. 246 und 246a EGBGB)

Die Informationen, die Sie dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen müssen, sind ergänzt und neu formuliert worden, wichtige Änderungen sind unter anderem die folgenden:

  • wesentliche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für den Datenträger oder das Kommunikationsmittel angemessenen Umfang.

  • Ihre Identität und Anschrift, nunmehr einschließlich der Telefonnummer, Telefax-Nummer und Email-Adresse, die Anschrift Ihrer Beschwerdestelle, soweit diese von der bereits genannten abweicht, sowie den Ablauf des Beschwerdeverfahrens.

  • den voraussichtlichen Termin der Lieferung, neben den übrigen Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen. Die Angabe „in 1-3 Tagen“ dürfte weiterhin ausreichend sein, wenn insbesondere bei Katalogware kein präziseres Datum genannt werden kann.

  • dass gesetzliche Gewährleistungsrechte bei Mängeln bestehen und – falls angeboten – Garantie und Kundendienstbedingungen.

  • Laufzeiten von Verträgen, automatische Verlängerungen und wie diese gekündigt werden können. Gegebenenfalls die Mindestlaufzeit solcher Verträge.

  • bei Abonnement-Verträgen müssen Sie künftig den Gesamtpreis pro Abrechnungszeitraum oder – wenn dies nicht möglich ist – die Art der Preiskalkulation angeben.

Bei reinen Downloadangeboten müssen Sie außerdem darüber informieren,

  • ob Schutzmaßnahmen (DRM) vorhanden sind.

  • wie die Inhalte verwendet werden und deren Funktionsweise (Gebrauchsanleitung).

  • welche Einschränkungen der Kompatibilität mit Hard- und Software zu beachten sind (z.B. Anforderungen an das Betriebssystem).

Informieren Sie den Verbraucher ferner – falls Sie hiervon Gebrauch machen – über die Bedingungen einer zu leistenden Kaution und über die Zugangsvoraussetzungen zu einem außergerichtlichen Beschwerdeverfahren.

Was sich außerdem ändert

Es gibt kein Rückgaberecht mehr als Alternative zum Widerruf

Das Widerrufsrecht kann nicht mehr durch ein Rückgaberecht ersetzt werden. Ein kommentarloses Zurücksenden der Ware genügt nicht; jeder Widerruf muss vom Verbraucher ausdrücklich erklärt werden.

Hinsendekosten muss der Unternehmer bei Widerruf erstatten

Das bei einer Rückabwicklung bisherige Streitthema, ob dem Verbraucher auch die Kosten der Hinsendung erstattet werden müssen, ist nun zugunsten der Verbraucher geklärt. Sie sind von Ihnen als Unternehmer zu tragen und demnach zurückzugewähren. Dies gilt jedoch nur für die Kosten der Standardlieferung, zusätzliche Kosten für vom Verbraucher gewählte besondere Versandarten (Express) sind nicht zu erstatten.

Rücksendekosten trägt der Verbraucher

Unabhängig vom Warenwert, es sei denn * er ist hierüber nicht belehrt worden, * Sie übernehmen freiwillig die Kosten der Rücksendung.

Die 40€-Klausel entfällt zukünftig. Bei Speditionsware müssen Sie jedoch in der Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung beziffern oder (falls dies nicht möglich ist) eine Schätzung des Höchstbetrages angeben.

Schnellere Rückabwicklung – Rückzahlung erst nach Erhalt der Waren

Nun sind nach Widerruf Waren und Zahlungen bereits innerhalb von 14 und nicht wie bisher 30 Tagen zurückzugewähren. Sie können die Erstattung der Zahlung jetzt allerdings solange verweigern, bis Sie die zurückgesandten Waren erhalten haben oder der Verbraucher den Nachweis über deren Absendung erbracht hat. Für Sie ist die Verkürzung sehr von Vorteil. Sie können die Ware schneller überprüfen und den Vorgang effektiver abschließen.

Wertersatz in Zukunft nur noch für Wertverlust und nicht mehr für Nutzung

Eher für die Verbraucher von Vorteil ist die Abschaffung des Wertersatzes für die Nutzung der Ware innerhalb der Widerrufsfrist. Er zahlt nun nur noch für einen Wertverlust, der auf einen über die Prüfung der Ware hinausgehenden Umgang zurückzuführen ist.

Zahlungsmodalitäten – Aufschläge und Rückzahlung

Sie müssen dem Verbraucher eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne zusätzliche Kosten anbieten. Wenn Sie weitere Zahlungsmittel z.B. Kreditkarte anbieten, dürfen Sie vom Verbraucher nur die Ihnen dadurch tatsächlich entstehenden Kosten verlangen. Die Zahlung muss grundsätzlich über das gleiche Zahlungsmittel rückabgewickelt werden (Überweisung, Paypal, Kreditkartengutschrift). Eine ausdrückliche andere Vereinbarung mit dem Verbraucher über das Zahlungsmittel ist möglich, wenn diesem keine zusätzlichen Kosten entstehen. Eine solche zu treffen, bietet sich an bei Nachnahme oder Lastschrift.

Widerrufsrecht häufiger ausgeschlossen

Es sind neue Ausnahmen hinzugekommen, in denen es kein Widerrufsrecht gibt, z.B.

  • aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene versiegelte Sachen, bei denen die Versiegelung entfernt wurde (Zahnbürsten).

  • alkoholische Getränke, die frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können, deren Preise sich zwischenzeitlich aufgrund von Marktschwankungen geändert haben (betrifft vor allem spekulative Geschäfte z.B. mit teurem Whisky o.ä.).

Sie müssen den Kunden jedoch darauf hinweisen, dass kein Widerrufsrecht besteht.

Vorsicht bei Ersatzlieferungen

Liefern Sie anstelle der bestellten Ware eine in Preis und Qualität gleichwertige Sache, gilt diese bewusste Ersatzlieferung nach neuem Recht als „Zusendung unbestellter Waren“ mit der Folge, dass der Verbraucher diese behalten kann, aber nicht bezahlen muss. Dies können Sie vermeiden, indem Sie mit dem Kunden vor der Ersatzlieferung eine entsprechende Vereinbarung treffen, die Sie dokumentieren sollten.

Hotelzimmer und Konzertkarten

Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (Hotelzimmer, Konzertkarten, KFZ-Vermietung, Lieferung von Speisen und Getränke), besteht nach wie vor kein Widerrufsrecht. Aber es gelten für diese Angebote nun ebenfalls Informationspflichten, deren Nichtbeachtung kostenpflichtige Abmahnungen von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden nach sich ziehen