Johanna Feuerhake
Anwaltskanzlei Feuerhake
Interne Meldestelle nach § 12 HinSchG der Firmengruppe Jacobi (Jacobi Tonwerke GmbH, Dachziegelwerke Bilshausen GmbH & Co.KG, Walther Dachziegel GmbH)
Wir stellen und betreiben als Anwaltskanzlei durch Rechtsanwältin Johanna Feuerhake als Dritter die Interne Meldestelle für die Firmengruppe Jacobi. Die Kontaktmöglichkeiten unserer zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichteten Kanzlei stehen Ihnen jeweils als Meldekanal zur Verfügung. Sie können uns als Hinweisgeber*in über verschiedene Wege erreichen. Wir wahren als Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität:
Ihre Meldung wird von uns unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Es kann jedoch sein, dass wir aufgrund von gesetzlichen Pflichten, Ihre Identität etwaigen Behörden mitteilen müssen. Dies kann z.B. Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, Anordnungen in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, sowie gerichtliche Entscheidungen betreffen.
Sie können sich telefonisch oder persönlich an unsere Kanzlei wenden:
Sie können sich per Mail direkt an Rechtsanwältin Feuerhake wenden:
Gerne können Sie dies auch per PGP-Verschlüsselung tun.
Öffentlicher Schlüssel hier
Sie können sich per Post an Rechtsanwältin Feuerhake wenden:
Meldestelle Hinweisgeberschutz
Johanna Feuerhake
Anwaltskanzlei Feuerhake
Obere-Masch-Straße 22
37073 Göttingen
Auf Ihr Ersuchen als hinweisgebende Person nach § 16 III HinSchG ist es auch möglich, für die Meldung innerhalb einer angemessenen Zeit eine persönliche Zusammenkunft mit Rechtsanwältin Feuerhake als Interne Meldestelle zu ermöglichen. Mit Einwilligung von Ihnen als der hinweisgebenden Person kann die Zusammenkunft auch im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen.
Als Interne Meldestelle sind wir zuständig für Verstöße, über die Sie im Rahmen oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit bei Ihrem Beschäftigungsgeber oder einem anderen beruflichen Kontakt dazu Kenntnis erlangt haben. Hinweise über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Sie können auch hier online Kontakt zu uns aufnehmen.
Sicherheitshinweise:
Für die Meldung von Informationen mit sehr hohem Schutzbedarf ist das elektronische Formular nicht geeignet.
Nutzen Sie das folgende elektronische Formular nicht, wenn Sie bei Bekanntwerden Ihrer Hinweise Gefahren für Ihr Leib und Leben, erhebliche Beeinträchtigungen Ihrer körperlichen und psychischen Unversehrtheit oder Beeinträchtigungen Ihrer persönlichen Freiheit befürchten.
Nutzen Sie das folgende Formular auch nicht für die Übermittlung von Geschäftsgeheimnissen, die Sie uns als Whisteblower übermitteln wollen. Hierfür empfehlen wir den Postweg, den Weg per verschlüsselter E-Mail oder die persönliche Übergabe in unserer Kanzlei.
Hinweis auf externe Meldestelle
Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle (§ 12) oder eine externe Meldestelle (§§ 19 bis 24) wenden. Diese Personen sollten in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Externe Meldestelle des Bundes ist:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html