Wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt, ist das ärgerlich. Nicht bezahlte Rechnungen können für Selbstständige und kleine Firmen, die auf jeden Kunden angewiesen sind, schnell zu einer großen Belastung werden.
Wenn Sie Probleme mit Kunden haben, die offenen Rechnungen nicht bezahlen wollen, können Sie durch uns diese Forderungen einziehen lassen. Unser Team weiß aus eigener Erfahrung mit kleinen Firmen im Familienbetrieb, wie es ist, wenn die Zahlungsmoral von Kunden nachlässt und offene Rechnungen nicht bezahlt werden. Für viele unserer Stammmandanten, die ursprünglich mit anderen Rechtsfragen an uns herangetreten sind, betreuen wir heute das Einziehen offener Forderungen. Sollten Sie häufiger Bedarf an Forderungseinzug haben, haben wir für Sie günstige Pauschalangebote.
Es gibt verschiedene Wege, offene Forderungen einzuziehen. Mahnung, anwaltliches Mahnschreiben oder Antrag auf Mahnbescheid sind hier gängige Methoden.
Wenn Kunden auf Ihre Mahnungen nicht mehr reagieren, kann immer noch ein anwaltliches Mahnschreiben etwas mehr Druck auslösen. Allein der schärfere, aber dennoch höflich bestimmte Tonfall eines Mahnschreibens vom Anwalt veranlasst den säumigen Kunden häufig zur Zahlung.
Als Unternehmen möchten Sie Ihre Kunden nicht verärgern und setzen bei Ihren eigenen Mahnungen, obwohl die Rechnung nicht bezahlt wird, auf einen freundlicheren Ton. Das fördert die Kundenbeziehung, führt aber nicht unbedingt immer zur Zahlung Ihrer offenen Forderung. Ein scharfes Mahnschreiben vom Anwalt ist hingegen für die Kundenbeziehung nicht so schädlich wie ein eigenes aggressiveres Mahnen. Der gemahnte Kunde assoziiert diese für ihn negative Erfahrung eher mit dem Anwalt als mit Ihrem Unternehmen. Hier sind wir für Sie Ihr Helfer beim Forderungseinzug und auch moralisches Schutzschild.
Wenn Ihr Kunde auch nach mehreren Mahnungen und anwaltlichen Mahnschreiben nicht reagiert, sollte man für die unbezahlte Rechnung bei Gericht Mahnbescheid beantragen. Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Gerichtsverfahren. Erhebt der Gegner nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch, kann man anschließend Vollstreckungsbescheid beantragen. Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit kann der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung und Pfändung beauftragt werden. Ein Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre lang gültig.
Um die Kosten zu sparen, können Sie den Mahnbescheid selber beantragen. Sie können online den Mahnbescheid-Antrag ausfüllen und ausdrucken.
Aus unserer Erfahrung ist es besser, dies ebenfalls anwaltlich durchzuführen. Es kann leicht zu kleinen Fehlern beim Antrag kommen, die hinterher in einem Gerichtsverfahren schädlich sein können. Gerne können wir Sie daher entlasten und den Antrag auf Mahnbescheid für Sie stellen. Dann haben Sie die Sicherheit, dass alles richtig beantragt ist und es bei einem späteren Gerichtsverfahren – falls der Gegner Widerspruch einlegt – keine Probleme gibt.
Wenn ein Schuldner wegen einer offenen Rechnung im Verzug ist, muss er Ihnen die Kosten, die Ihnen für den Einzug der Forderung entstandenen sind, erstatten. Gegebenenfalls muss der Schuldner hier vorher durch entsprechende Mahnung der unbezahlten Rechnung in Zahlungsverzug gesetzt werden.
Wir fordern den Gegner auf, Ihnen die gesamten Kosten zu erstatten. Im Mahnbescheid-Antrag sorgen wir dafür, dass sämtliche entstandenen Kosten (Mahnspesen, Kosten des anwaltlichen Mahnschreibens, Gerichtskosten, Verzugszinsen etc.) mit aufgenommen werden. Forderungseinziehung durch Inkassobüro
Von der Einziehung von Forderungen durch Inkassobüros ist abzuraten. Diese fordern zwar penetrant den Schuldner auf, die unbezahlte Rechnung zu begleichen, sind aber häufig nicht gut genug informiert, um in der rechtlichen Durchsetzung konsequent sein zu können. Falls es zu einem Klageverfahren kommt, brauchen Sie dann trotzdem einen Anwalt. Dadurch entstehen dann zum Teil doppelte Kosten. Inkassobüros sind für viele Kunden auch mit einem sehr negativen Image behaftet.
Inkassobüros sind daher nur zu empfehlen, wenn Sie sehr viele offene Forderungen einheitlich gesammelt eintreiben möchten, ohne einzelne Forderungen im Zweifel tatsächlich einzuklagen und Ihnen die hierdurch entstehende negative Wahrnehmung bei Ihren Kunden im Verhältnis nicht zu sehr schaden würde.